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„Bald ist es 2024: Ambulante Dienste in die Telematikinfrastruktur einbinden“ - Hintergründe, Herausforderungen und Hilfestellungen aus der Praxis

Ab dem 01.01.2024 sieht der Gesetzgeber die Anbindung für „ambulante Pflegedienste“ in die Telematik-Infrastruktur verpflichtend vor.

Krankenhaus, Hausärzte, Apotheker und auch ambulante Pflegedienste – sollen in Zukunft sollen über die Telematikinfrastruktur alle Gesundheits- und Pflegeberufe datensicher miteinander kommunizieren können.

Mit der Zielstellung, sich möglichst frühzeitig mit den Potenzialen und den notwendigen Umsetzungsschritten und Herausforderungen zur Telematikinfrastruktur auseinanderzusetzen fand gestern, am 30. August, im DRK-Bildungszentrum in Teterow ein Workshop mit den Leitungskräften der ambulanten DRK-Pflegedienste und -Sozialstationen und ausgewiesenen Experten und Referenten aus dem DRK-Generalsekretariat statt. Auch andere DRK-Landesverbände hatten im Vorfeld Interesse an dem Workshop angezeigt, so dass diesen, die Möglichkeit per Videoübertragung teilzunehmen, angeboten wurde.

Insgesamt konnten sich damit etwa 70 Interessierte aus der ambulanten Pflege an dem Workshop beteiligen.

Allen Teilnehmern vielen Dank für den guten Austausch!

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