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Kitas unter den Bedingungen des eingeschränkten Regelbetriebes

Nach dem Lock down am 16.03.2020 mit einer durchgängigen Notbetreuung für Kinder von Eltern in systemrelevanten Bereichen sind die Kitas zum eingeschränkten Regelbetrieb am 25. Mai bzw. mit einer Übergangswoche am 02.06. zurückgekehrt.

Durch den aufwendigen Start in den eingeschränkten Regelbetrieb in den Kitas unter Beibehaltung der Notfallbetreuung hat nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese bereits für 73 Prozent der Kinder in den Krippen und 76 Prozent der Kindergartenkinder die tägliche Rückkehr in die Kindertageseinrichtungen möglich gemacht. Den Einrichtungsträgern und in aller erster Linie den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas gilt unser großer Dank, dass den Kindern im Land wieder der Zugang zu frühkindlichen Bildungsangeboten ermöglicht werden konnte und Eltern die Rückkehr ins Berufsleben erleichtert wurde. Auf der Grundlage der Hygienehinweise („Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus“) wurde eindeutig gefordert, dass die Gruppen in der Kita bislang konstant besetzt werden und durch konstant bleibende Bezugspersonen über mindestens sechs Stunden täglich betreut und gefördert werden. Da parallel die Notbetreuung über den ganzen Tag aufrechterhalten werden soll, ist das personell auf Grund des in MV geringen Personalschlüssels kaum zu schaffen. Dazu kommt noch, dass einige Erzieher und Erzieherinnen zur Risikogruppe gehören und dadurch nicht einsetzbar sind und gleichzeitig die Urlaubszeit beginnt. Hier haben unsere Einrichtungen sehr kreative und individuelle Lösungen gesucht und gefunden. Leider führt das in einigen Einrichtungen zur vorübergehenden Absenkung der pädagogischen Standards wie pädagogisches Konzept, Gruppenstärke und Fachkraft-Kind-Relation. Noch schwieriger stellt sich die Betreuung und Förderung im Hort dar, da die Gruppenzusammensetzung nur aus zwei Teilungsgruppen entsprechend der Schule bestehen darf.
Mit den neuen Hygienebestimmungen wird die Regelung zur Gruppenzusammensetzung im Hort zu den Ferien aufgehoben, da dann diese Regelung durch Urlaub nicht mehr aufrecht-erhalten werden kann. Ebenfalls kann ab den Sommerferien bei der Abwesenheit eines pädagogischen Beschäftigten (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) ein anderer pädagogischer Beschäftigter die Förderung der Kinder übernehmen. Hoffen wir, dass nach den Sommerferien immer noch eine niedrige Infektionsrate in MV besteht, und wir nach und nach zum Regelbetrieb im Sinne einer optimalen Förderung der von uns betreuten Kinder und weniger belastenden Arbeitsbedingungen für das pädagogische Personal wieder übergehen können.
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