Am 10. April 2024 war es nun so weit. Der Landesrahmenvertrag wurde nach einem jahrelangen Ringen um bessere Rahmenbedingungen in den Kitas des Landes durch die kommunalen Leistungsträger (Landkreistag und Städte- und Gemeindetag) und die freien und privaten Leistungserbringer (Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und dem Verband der privaten Kitaträger) unterzeichnet. Die Einigung konnte durch ein vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung eingeleitetes Schlichtungsverfahren unter Leitung des Schlichters Michael Mack, Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock erzielt werden.
Mit diesem Landesrahmenvertrag erhoffen sich alle Beteiligten eine Verbesserung in der Qualität der Kindertagesförderung, insbesondere durch die Berechnung der Personal- und der Leitungsschlüssel, sowie schnellere und vereinfachte Verhandlungen durch die Einführung von Sachkostenpauschalen.
Als begrüßenswert schätzen wir die Etablierung einer Vertragskommission ein. Deren Aufgabe ist unter anderem, die Fortentwicklung der Berechnung der Personalschlüssel und der Sachkostenpauschalen.
Spannend für die Arbeit in den Kreisverbänden wird es jetzt sein, welcher der Landkreise und kreisfreien Städte wird dem Landesrahmenvertrag beitreten und wie werden sich die Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit den Träger von Kindertageseinrichtungen gestalten, die aus berechtigten Gründen nicht diesem Landesrahmenvertrag beitreten werden.