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LIGA und bpa setzen Zeichen zur Sicherung der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern ab 2020

Am 05.12.2019 unterzeichnen die Verbände der LIGA und der bpa Landesverband M-V (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V.) symbolisch den verhandelten Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX für Mecklenburg- Vorpommern zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ab 01.01.2020. Damit setzen sie ein klares Zeichen, dass diese Verbände auch ab 2020 weiterhin Menschen mit Behinderung unterstützen und Leistungen in den verschiedenen Bereichen wie Werkstätten, begleitetes Wohnen, Tagesgruppen, inklusiven Kindertageseinrichtungen und Schulen und andere innovative Assistenz anbieten wollen.

Dieser Landesrahmenvertrag wurde durch die Veränderungen, die mit der dritten Reformstufe im Bundesteilhabegesetz einhergehen, notwendig. Mit dieser Stufe laufen nach dem Willen des Gesetzgebers alle derzeitigen Verträge zur Leistungserbringung am 31.12.2019 aus und müssen neu zwischen den Landkreisen sowie kreisfreien Städten und den Anbietern verhandelt werden. Dafür brauchte es neue Rahmenbedingungen, die sowohl die Leistungen einerseits als auch die Entgelte andererseits beschreiben. Nach zwei Jahren innovativen, konstruktiven und in der Sache streitbaren Verhandlungen konnte am 30.10.2019 ein Verhandlungsergebnis erreicht werden. Dieses würde nun die Leistungserbringer in die Lage versetzen ihre Angebote nach den Prinzipien der Personenzentrierung, Sozialraumorientierung und der weitest gehenden Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu beschreiben und die Landkreise und kreisfreien Städte hierüber ihrer gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung von Angeboten nachzukommen und für diese Leistungen zu entlohnen. Die Anbieterverbände haben nunmehr mit ihrer Unterschrift hierfür alle Grundlagen gelegt. Es fehlen zur Umsetzung und Sicherung der bestehenden Angebote noch die Unterschriften der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben angesichts der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zu den Finanzausgleichen mit dem Land den Abschluss des Vertrages erstmal ausgesetzt. Die derzeit in den Kommunen bearbeiteten Übergangsverträge helfen hier nur bedingt und neue teilhabeorientierte Angebote sind so überhaupt nicht möglich. Damit ist ohne gültige Verträge die Sicherstellung der Leistungen für die Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet. Christina Hömke, Vorsitzende der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. fordert, dass die Versorgung der Menschen mit Behinderung nach dem Bundesteilhabegesetz vom 01.01.2020 an in Mecklenburg-Vorpommern klar abgesichert sein muss. "Wir haben einen zukunftweisenden Landesrahmenvertrag ausgehandelt, der uns alle in der Umsetzung noch vor zahlreiche Herausforderungen stellen wird, aber wir möchten damit beginnen und so die Teilhabe für die Menschen mit Behinderung in Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern." Die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung in den Rahmenvertragsverhandlungen, der Vorsitzende des Integrationsförderrats M-V, Clemens Russell, spricht sich ebenso für eine dringende zeitnahe Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages aus. Die LIGA und der bpa fordern mit ihrem heutigen deutlichen Bekenntnis zum verhandelten Vertrag die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land auf, die Verhandlungen zu den notwendigen Finanzregelungen zur Sicherung der Teilhabe und zum Umsetzungsgesetz des BTHG in Mecklenburg-Vorpommern abzuschließen, das Unterschriftenverfahren zum Landesrahmenvertrag einzuleiten und sich damit ebenso klar für die Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserem Bundesland zu bekennen. Die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
In der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege haben sich die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Mecklenburg-Vorpommern zusammengeschlossen. Die LIGA nimmt zentrale Koordinierungsaufgaben wahr und steht für Landesgremien und Institutionen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Sie bündelt die Interessen und Bedarfe Betroffener und Hilfebedürftiger, um sie gegenüber Politik und Kostenträgern des Landes zu vertreten. Sie setzt sich für einheitliche Standards und eine hohe Qualität in Beratung, Förderung, Bildung und Pflege hilfebedürftiger Menschen ein. In ihren Einrichtungen und Organisationen arbeiten mehr als 54.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie werden von ca. 8.000 Ehrenamtlichen unterstützt.
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