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PNOG oder was?

Diese vier Buchstaben stehen für „Pflegeneuordnungsgesetz“.

Eine älter werdende Gesellschaft ist auch ein Beleg für gestiegene Lebensqualität und bessere Gesundheitsversorgung. Das ist erst mal eine gute Nachricht. Es bringt allerdings auch Herausforderungen mit sich. Die Kosten für die Pflege sind gestiegen, die Pflegeversicherung steht finanziell unter erheblichem Druck.

Richtig ist es, der Prävention mehr Bedeutung einzuräumen, um Lebensqualität und Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und Kosten zu begrenzen. Das PNOG sollte uns diesem Ziel näherbringen. Der gute Wille ist da, aber die Wirklichkeit ist herausfordernder. Als Zwischenstand ist das PNOG eher ein „Sparpaket“ als ein Innovationsschub. Deshalb wird nun einem zweiten Schritt mehr Bedeutung zugemessen: Eine Pflegestrukturkommission wurde einberufen. Ob die pflegefachliche Kompetenz und die Erfahrungen der Betroffenen dabei angemessen berücksichtigt werden?

Es bedarf eines angemessenen Finanzrahmens und einer zeitgemäßen Fachlichkeit. Wenn finanzielle Möglichkeiten und fachliche Anforderungen aufeinandertreffen, sind Kompromisse notwendig. Es sind dann eben nicht nur pflegerische, sondern auch finanzielle und damit politische Entscheidungen: Was ist uns die Pflege wert? Wer soll die Kosten tragen?

Als Deutsches Rotes Kreuz stehen wir für Menschlichkeit, Unparteilichkeit und Hilfe nach dem Maß der Bedürftigkeit. Dementsprechend setzen wir uns für eine menschenwürdige, bedarfsgerechte und verlässliche Pflege ein. Auch Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland haben Nachbesserungen am Gesetzentwurf gefordert. Pflege muss für die Betroffenen bezahlbar bleiben.

Was wird kritisiert? Unter anderem die geplanten Veränderungen bei der Finanzierung der Tagespflege und der ambulanten Pflege.

Der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden. Dieses ist künftig ab Pflegegrad 2 auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag begrenzt. Damit entfällt voraussichtlich die bisherige Möglichkeit, den Entlastungsbetrag auch für zusätzliche Kosten der Tagespflege einzusetzen. Die regulären Leistungen für Tagespflege bleiben zwar bestehen, doch Eigenanteile etwa für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen könnten für Pflegebedürftige schwerer zu finanzieren sein.

Dabei ist Tagespflege weit mehr als Betreuung. Sie erhält Fähigkeiten, ermöglicht soziale Kontakte und entlastet pflegende Angehörige. Vor allem trägt sie dazu bei, dass Menschen länger zu Hause leben können.

Auch die ambulanten Pflegedienste dürfen bei der Neugestaltung nicht aus dem Blick geraten. Ihre fachliche Kompetenz in Beratung, Schulung und Begleitung muss erhalten bleiben und in neue Strukturen eingebunden werden.

Wer hier an der falschen Stelle spart, riskiert zusätzliche Belastungen für Angehörige und möglicherweise höhere Kosten an anderer Stelle. Die parlamentarischen Beratungen im November und Dezember bieten noch Gelegenheit, notwendige Korrekturen vorzunehmen.

Pflege braucht einen verlässlichen finanziellen Rahmen. Aber ebenso eine zeitgemäße Fachlichkeit und Versorgungsstrukturen, die im Alltag funktionieren.

Denn entscheidend ist nicht nur, was Pflege kostet, sondern auch, was sie den Menschen wert ist.

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