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Verhandlungen für einen neuen Landesrahmenvertrag Kita beginnen

Morgen, am 04.03.2020, beginnen die inhaltlichen Verhandlungen zum Landesrahmenvertrag Kita gemäß § 24 Absatz5 KiföG MV in Schwerin.

Mit Inkrafttreten des neuen KiföG M-V zum 01.01.2020 hatte die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV zur Verhandlung eines Landesrahmenvertrages aufgefordert. Dieser Aufforderung kamen der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern nach und vereinbarten daraufhin umgehend mit der Liga einen Termin zum Verhandlungsbeginn.

So fand am 21.01.2020 in der DRK-Landesgeschäftsstelle in Schwerin die erste konstituierende Sitzung zur Verhandlung eines Landesrahmenvertrages Kita statt. Danach schließen die kommunalen Landesverbände mit den Verbänden der Träger der freien Jugendhilfe und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer auf Landesebene einen Rahmenvertrag gemäß § 78f des Achten Buches Sozialgesetzbuch über die lnhalte der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie die Ausgestaltung der Geldleistung nach § 23 Absatz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für die Kindertagespflege. 

In der konstituierenden Sitzung wurden monatlich stattfindende Verhandlungstermine vereinbart, mit dem Ziel in der gesetzlichen Frist bis zum Jahresende einen Landesrahmenvertrag nach § 24 Abs. 5 KiföG M-V zu vereinbaren. Auf der nächsten Sitzung sollen die Regelungsinhalte des Landesrahmenvertrages und Grundsätze abgestimmt werden.

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