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Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass man durch das Kühlen von Verbrennungen lediglich einen sehr kurzfristigen schmerzlindernden Effekt erzielt, bei großflächigen Verbrennungen aber die Gefahr der Unterkühlung groß ist. Die dadurch entstehende Kreislaufbelastung kann dann im weiteren (klinischen) Behandlungsverlauf sehr viel problematischer sein als die durch die Verbrennung entstandenen Haut- und Gewebeschäden.
Durch den Verlust der Haut und ihrer Schutzfunktion ist bei Verbrennungsopfern die Wärmeregulation des Körpers gestört, daher muss bei der Erstversorgung eine weitere Auskühlung unbedingt vermieden werden.
Vorbeugung ist alles:
Verzichten Sie beim Grillen auf nicht geeignete Brandbeschleuniger
Füllen Sie in Wärmflaschen kein kochendes Wasser, wickeln Sie diese in ein Tuch um direkten Hautkontakt zu vermeiden
Beaufsichtigen Sie ihr Kind in der Nähe von offenem Feuer (z.B. Kerze, Kamin, Grill)
Gehen Sie besonnen mit Feuer um, seien Sie Ihrem Kind ein Vorbild
Erklären Sie Ihrem Kind frühzeitig die Gefahren im Umgang mit Feuer Verbote nützen meist nichts, sondern erhöhen eher die kindliche Neugier
Nichts Heißes essen oder trinken, solange ihr Kind auf ihrem Schoß sitzt
Gefäße mit heißen Flüssigkeiten so platzieren, dass Kinder diese nicht erreichen können
Keine herunterhängenden Tischdecken verwenden
Um den Effekt der Schmerzlinderung zu berücksichtigen, lauten die aktuellen Empfehlungen:
Zur Schmerzlinderung nur kleinflächige Verbrennungen sofort mit möglichst fließendem (Leitungs-)Wasser kühlen. Als Maßeinheit für kleinflächige Verbrennungen gilt hier die Größe der Handfläche des Betroffenen. Die Hand ist wohl die am häufigsten betroffene Körperstelle
Eine Schmerzlinderung kann allerdings nur dann wahrgenommen werden, wenn die Überspülung mit Wasser tatsächlich sofort erfolgt. Dabei ist es weniger bedeutsam, welche Temperatur das Wasser hat
Kühlen auf die verbrannte Körperstelle begrenzen. Am Körperstamm darf nicht gekühlt werden
Im Gesicht kann mit feuchten Tüchern gekühlt werden, wobei die Atemwege immer frei bleiben müssen
Anschließend Wunde keimfrei bedecken
Wärmeerhalt/ Betroffenen zudecken
Ggf. Arzt aufsuchen
Erkennen
Rötung der betroffenen Hautareale, Blasenbildung
Starke Schmerzen
Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick - 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.
Die verbrühte Kleidung rasch, aber vorsichtig entfernen
Bei Kleiderbränden sofort löschen: Person möglichst aufhalten, mit Wasser übergießen, die Flammen mit einer Decke ersticken, oder den Betroffenen auf dem Boden wälzen
Kleinflächige Verbrennungen (nicht größer als die Handfläche des Betroffenen) können zur „gefühlten“ Schmerzlinderung sofort mit möglichst fließendem (Leitungs-)Wasser gekühlt werden. Das Kühlen ist in jedem Fall auf die verbrannte Körperstelle zu begrenzen
Im Gesicht kann mit feuchten Tüchern gekühlt werden, wobei die Atemwege immer freigehalten werden müssen
Größere verbrannte Körperoberflächen/Brandwunden sollen aufgrund der daraus resultierenden Gefahr einer Unterkühlung nicht gekühlt werden
Brandwunden locker und keimfrei bedecken (z.B. mit einem Verbandtuch)
Wärmeerhalt/Betroffenen zudecken.
Schockbekämpfung.
Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung laut "Hilfe" rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.
Schmerzlinderung kann nur dann wahrgenommen werden, wenn die Überspülung der kleinflächigen Verbrennung mit Wasser tatsächlich sofort erfolgt
Die Gefahr bei einer anhaltenden oder großflächigeren Kühlung ist die Unterkühlung des Körpers, welche den Kreislauf (zusätzlich) belastet und in ihren Auswirkungen weit problematischer als die durch die Verbrennung verursachten Haut- und Gewebeschäden sein kann. Daher werden größere verbrannte Körperoberflächen nicht gekühlt. Am Körperstamm darf nicht gekühlt werden
Bei Verbrennungen ist ein Arztbesuch empfehlenswert
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