Beschwerde zum Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG)

Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG

  • Alle betroffen Mitarbeitenden, Geschäftspartner und weitere interessierte Kreise können Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken bzw. Verletzungen von Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einreichen
  • Alle eingegangenen Hinweise werden auf Plausibilität und Bezug zum DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. geprüft. Bei Hinweisen, welche unsere Beteiligungsgesellschaften oder unsere direkten Gliederungen betreffen, werden wir die Hinweise bei Bedarf weiterleiten.
  • Hinweise können über nachfolgendes Kontaktformular, per Mail, postalisch oder per Telefon an den DRK-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. gerichtet werden.
  • Hinweise können in anonymer Form eingereicht werden. Beachten Sie dabei aber, dass so eine Rückmeldung an Sie oder die Möglichkeiten für Nachfragen eingeschränkt sind. Dies kann sich auf die Aufklärung eines Hinweises auswirken.
  • Ihre Identität wird grundsätzlich vertraulich behandelt. Ausnahmen ergeben sich bei straftatbewährten Vorfällen, Ermittlungen von Amts wegen oder sonstigen Gerichtsverfahren
  • Nach Erhalt Ihres Hinweises, erhalten Sie bei Angabe einer Kontaktmöglichkeit eine Eingangsbestätigung und später auch eine Rückmeldung zum Ergebnis.
  • Bitte nutzen Sie unser Beschwerdesystem für Meldung mit Bezug zum LkSG nur dann, wenn die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Von unbegründeten Vorwürfen und Anschuldigungen gegenüber Personen oder Organisationen bitten wir Sie Abstand zu nehmen. Möglicherweise können sich ansonsten strafrechtliche Folgen und Schadensersatzansprüche für die hinweisgebende Person ergeben.
  • Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

Kontaktformular

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